A 310
Bodo H. wurde am 15. April 1966 wegen „Verstoß gegen die Grenzordnung“ verhaftet, weil er sich ohne Sondererlaubnis auf dem Sophienfriedhof aufhielt.
Bodo H. wurde am 15. April 1966 wegen „Verstoß gegen die Grenzordnung“ verhaftet, weil er sich ohne Sondererlaubnis auf dem Sophienfriedhof aufhielt.